Der umfassende Leitfaden zum Immobilienkauf in der Türkei

Datum hinzugefügt

Montag, der 21. Juli 2025

Zuletzt aktualisiert

Montag, der 3. November 2025

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Der umfassende Leitfaden zum Immobilienkauf in der Türkei

Schritt für Schritt: Von der Auswahl bis zur offiziellen Eigentumsurkunde (TAPU)

Der Kauf einer Immobilie in der Türkei – sei es zur Eigennutzung oder als Investition – gilt in den letzten Jahren als eine der klügsten Entscheidungen. Doch um eine sichere und erfolgreiche Transaktion zu gewährleisten, ist es unerlässlich, die rechtlichen, finanziellen und administrativen Schritte gut zu kennen. In diesem Artikel begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Kaufprozess.


1. Schritt: Die richtige Immobilie nach Ihrem Ziel und Bedarf auswählen

Der erste und wichtigste Schritt besteht darin, Ihr konkretes Ziel zu definieren. Fragen Sie sich:

✅ Suchen Sie ein Haus für den Eigenbedarf oder als Feriendomizil?
✅ Möchten Sie die Immobilie vermieten und daraus Einkommen erzielen?
✅ Wollen Sie durch den Immobilienkauf eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei erhalten?
✅ Oder möchten Sie die türkische Staatsbürgerschaft durch eine Investition erwerben?

Falls Ihr Ziel die Aufenthaltserlaubnis ist, müssen Sie gemäß den aktuellen Vorschriften eine Immobilie mit einem Mindestwert von 200.000 USD erwerben. Zudem muss sich diese in einer Region befinden, in der der Kauf durch Ausländer erlaubt ist.

Für die türkische Staatsbürgerschaft müssen Sie eine oder mehrere Immobilien im Gesamtwert von mindestens 400.000 USD kaufen und diese mindestens 3 Jahre lang behalten.

Nachdem Sie Ihr Ziel definiert haben, sollten Sie entscheiden:

  • In welcher Stadt oder Region Sie investieren möchten (z. B. Istanbul, Antalya, Alanya, Bodrum…)

  • Welche Immobilienart für Sie geeignet ist (Wohnung, Villa, Grundstück, Neubauprojekt etc.)

  • Welches Budget Ihnen zur Verfügung steht


2. Schritt: Einen professionellen und vertrauenswürdigen Immobilienberater wählen

Ein erfahrener Makler kann Ihnen helfen:

  • Passende Immobilien zu finden und zu vergleichen

  • Betrügerische oder nicht genehmigte Projekte zu vermeiden

  • Bessere Konditionen mit dem Verkäufer auszuhandeln

  • Den rechtlichen Ablauf sicher zu durchlaufen

Achten Sie unbedingt darauf, mit einem lizenzierten Immobilienberater zusammenzuarbeiten und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.


3. Schritt: Prüfung der Immobilie und des Grundbuchauszugs

Vor jeder Zahlung sollten folgende Punkte überprüft werden:

  • Verfügt die Immobilie über eine offizielle Eigentumsurkunde (TAPU)?

  • Gibt es Schulden, Hypotheken oder sonstige Belastungen auf der Immobilie?

  • Entspricht sie dem städtischen Bebauungsplan und den kommunalen Vorschriften?

  • Liegt eine gültige Wohnnutzungsgenehmigung (İskan) vor?

Diese Überprüfungen werden in der Regel von einem Anwalt oder Rechtsexperten durchgeführt.


4. Schritt: Vorvertrag und Anzahlung

Nach Auswahl der Immobilie und Prüfung der Unterlagen wird ein Vorverkaufsvertrag (Satış Vaadi Sözleşmesi) unterzeichnet.
Dabei zahlt der Käufer in der Regel 10 % des Kaufpreises als Anzahlung.
Die Zahlung kann in Türkischer Lira, US-Dollar oder Euro erfolgen – je nach Vereinbarung.


5. Schritt: Beantragung einer türkischen Steuernummer

Ausländische Käufer müssen eine türkische Steuernummer beim Finanzamt beantragen, um ein Bankkonto zu eröffnen und die Immobilie auf ihren Namen eintragen zu lassen.
Dieser Service ist kostenlos und erfolgt am selben Tag.


6. Schritt: Eröffnung eines Bankkontos in der Türkei

Für den Geldtransfer, die Bezahlung der Gebühren und die Tapu-Übertragung benötigt der Käufer ein türkisches Bankkonto. Erforderliche Unterlagen:

  • Reisepass

  • Türkische Steuernummer

  • Eine aktuelle Versorgerrechnung auf den Namen des Käufers (z. B. Strom oder Wasser)


7. Schritt: Offizieller Geldtransfer

Laut türkischem Gesetz muss der Kaufbetrag über offizielle Bankkanäle überwiesen werden.
Die Bank stellt in der Regel ein Devisenkaufzertifikat (Döviz Alım Belgesi) aus – dies ist für ausländische Käufer zwingend erforderlich.


8. Schritt: Offizielle Übertragung des Eigentums (TAPU)

Im letzten Schritt wird das Eigentum offiziell beim Grundbuchamt (Tapu ve Kadastro Müdürlüğü) auf den Namen des Käufers eingetragen.
An diesem Tag sind in der Regel folgende Personen anwesend:

  • Verkäufer

  • Käufer oder sein bevollmächtigter Vertreter

  • Vereidigter Übersetzer (für Ausländer gesetzlich vorgeschrieben)

  • Mitarbeiter des Tapu-Amts

Nach der Unterschrift und Zahlung der Grunderwerbssteuer erhält der Käufer noch am selben Tag die offizielle Eigentumsurkunde (TAPU).


Zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf in der Türkei

Kostenpunkt Durchschnittlicher Betrag
Grunderwerbssteuer 4 % des Immobilienwerts
Registrierungs- und Verwaltungsgebühren 5.000 – 10.000 TRY
Vereidigter Übersetzer 3.000 – 4.000 TRY
Anwaltskosten Nach Vereinbarung

✅ Abschließende Tipps:

  • Unterschreiben oder zahlen Sie nichts, bevor Sie alle Details geprüft haben.

  • Fordern Sie alle Unterlagen schriftlich und offiziell an.

  • Lassen Sie sich von juristischen und branchenerfahrenen Experten beraten.

  • Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, die „zu gut klingen, um wahr zu sein“.

 

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